Sie können dieses Anliegen maximal 2 Mal auswählen.
Mit diesem Termin können Sie die erstmalige Anmeldung einer Wohnung in Roth aus dem Ausland kommend vornehmen.
Waren Sie früher bereits in Roth oder einer anderen Stadt in Deutschland gemeldet, wählen Sie bitte das Anliegen Anmeldung/Ummeldung.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung erst möglich ist, nachdem der Einzug in die neue Wohnung bereits erfolgt ist. Eine Meldung in die Zukunft ist nicht möglich.
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie hier
Sollte es sich bei der Anmeldung um ukrainische Flüchtlinge handeln, beachten Sie bitte unbedingt die zusätzlichen Informationen auf der Internetseite der Stadt Roth.
Benötigte Unterlagen:
- Wohnungsgeberbestätigung (Vorduck zum Download)
- Ausweisdokumente aller zuziehenden/umziehenden Personen (Personalausweis, Reisepass, ggf. Aufenthaltstitel, Visum)
- Geburtsurkunden minderjähriger Kinder sowie Heiratsurkunden verheirateter Personen sind im Original, entweder als internationale Urkunden oder zusammen mit einer deutschen Übersetzung eines öffentlich bestellten Übersetzers, vorzulegen um Familienverbände erfassen zu können
- ggf. Betreuerausweis / Vorsorge- oder Generalvollmacht in Vertretungsfällen (Ausweisdokument des Bevollmächtigten ebenfalls notwendig)
Gebühren:
- keine
Vollmacht als Vordruck zum Download:
- Vollmacht zur An-, Um- und Abmeldung des Wohnsitzes