Sie können dieses Anliegen maximal 4 Mal auswählen.
Mit diesem Termin können Sie ausländische Urkunden zur möglichen Änderung Ihrer Personenstandsdaten im Melderegister vorlegen.
Da der Familienstand im Melderegister gespeichert ist, müssen alle Personenstandsfälle (zum Beispiel Geburt, Tod, Heirat, Scheidung, Promotion) dort erfasst werden. Die Erfassung erfolgt ausschließlich auf Grundlage von Urkunden.
Personenstandsfälle in Deutschland,
die bei einem deutschen Standesamt beurkundet wurden, werden der Meldebehörde in der Regel unmittelbar durch das Standesamt mitgeteilt. Eine Vorlage von Urkunden zur Anpassung von Personenstandsdaten ist daher nur auf besondere Anforderung notwendig.
Beurkundung im Ausland
Zur Erfassung von Personenstandsfällen, die ausschließlich im Ausland beurkundet wurden, muss die ausländischen Originalurkunde sowie ggf. eine deutsche Übersetzung und ein Echtheitsnachweis beim Bürgerbüro vorgelegt werden. Mehrsprachige Urkunden (zwingend Deutsch), üblicherweise im EU-Format, werden auch ohne Übersetzung anerkannt.
Übersetzung
Bei ausländischen Urkunden muss grundsätzlich neben der Originalurkunde eine deutschsprachige Übersetzung der Urkunde vorgelegt werden. Es werden ausschließlich Übersetzungen akzeptiert, die von in Deutschland ansässigen gerichtlich anerkannten Übersetzer*innen angefertigt oder bestätigt wurden.
Die Vorlage der Übersetzung entfällt, wenn die vorgelegte ausländische Urkunde
- bereits auf Deutsch ausgestellt ist (gilt auch für mehrsprachige Urkunden) oder
- der Urkunde ein von der ausstellenden Behörde ausgestelltes Formular als Übersetzungshilfe nach EU-Richtlinien beiliegt.
Echtheitsnachweis (Urkunden aus EU-Staaten)
Urkunden, die von Mitgliedstaaten der europäischen Union ausgestellt wurden, benötigen in der Regel keinen besonderen Echtheitsnachweis.
Echtheitsnachweis (Urkunden aus Nicht-EU-Staaten)
Bei Urkunden, die von Nicht-EU-Staaten ausgestellt wurden, kann ggf. die Beschaffung einer Legalisation oder Apostille erforderlich sein. Nähere Information erhalten Sie ggf. nach Vorlage der Urkunde.
Weitere Informationen
Die o. g. Informationen sind ohne Gewähr und beziehen sich auf den Kenntnisstand der Meldebehörde zum Zeitpunkt der Eintragung.
Weitergehende, grundsätzliche Informationen zur Anerkennung ausländischer Personenstandsurkunden in Deutschland finden Sie:
Eine Änderung im Melderegister erfolgt vorbehaltlich der Prüfung sowie Anerkennung der vorgelegten Urkunden/Unterlagen, ggf. in Rücksprache mit dem Standesamt der Stadt Roth.
Benötigte Unterlagen:
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, ggf. Aufenthaltstitel)
- ausländische Urkunden im Original ggf. mit dt. Übersetzung und Echtheitsnachweis
- bei Bevollmächtigung: Vollmacht sowie amtliche/s Ausweisdokument/e des/der Bevollmächtigten
Gebühren:
- keine